Forum Investitionsprüfung e.V.
 
 

Mitgliedschaft

Leisten Sie einen Beitrag zur Entwicklung des Rechtsgebiets und werden Sie Mitglied des Forum Investitionsprüfung e.V.


Mitglieder können nur Personen sein, die mit investitionsprüfungsrechtlichen Fragestellungen befasst sind. Dies können sein:

  • Rechtsanwältinnen oder -anwälte
  • Syndikusanwältinnen oder -anwälte
  • Richterinnen oder Richter,
  • Bedienstete in Ministerien oder Behörden sowie
  • Dozierende, Habilitierende, wissenschaftlich Mitarbeitende oder Studierende an einer Universität oder vergleichbaren Institution.


Sie können eine Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragen. Bitte weisen Sie in Ihrem Antrag Ihren beruflichen Bezug zu dem Investitionsprüfungsrecht und/oder Ihre Expertise in diesem Gebiet nach.



 

Unsere Satzung können Sie hier einsehen und herunterladen:

Satzung des Forum Investitionsprüfung e.V.
Satzung.pdf (1.01MB)
Satzung des Forum Investitionsprüfung e.V.
Satzung.pdf (1.01MB)


 
 
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